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Nach einem Autounfall taucht in den meisten Fällen die Frage auf, was ist beschädigt und in welcher Höhe. Für Schäden und mögliche Schadenersatzforderungen des Unfallgegners kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Auto des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt.
Um die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadenersatzforderungen genau berechnen zu können, beauftragt der Unfallgeschädigte ein Gutachter oder Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens.
Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, welche an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, exakt unter die Lupe. Dazu benutzt er weitere Hilfsmittel z. B. Achsvermessung, Rahmenvermessung und Demontage von Anbauteilen um den Schaden genau dokumentieren zukönnen. Dann erstellt er das Unfallgutachten in dem nachweislich alle durch den Unfall beschädigten Teile vom Fahrzeug bildlich und kalkuliert dargestellt werden. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Kfz Gutachter den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Restwert) ermitteln. Ein Schadengutachten geht weit über den Umfang eines Kostenvoranschlages einer Kfz Werkstatt hinaus.
Ein Kfz Gutachter ermittelt auch die merkantile Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag.
Der Unfallgeschädigte beauftragt seinen Kfz-Gutachter des Vertrauens selber. Die Kosten werden von der Versicherung des Verursachers erstattet.
Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, möchten Sie den Schaden möglicherweise von Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen. In diesem Fall beauftragen Sie den Sachverständigen allerdings werden die Kosten in der Regel nicht von der Kaskoversicherung erstattet. Für Sie bieten wir eine kostengünstige Reparaturkalkulation mit Bildern an, diese können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen und die Kostenerstattung nach AKB's verlangen.